
Kurz vor dem Jahresende 2024 habe ich per Post ein Urteil zu meinem jahrelangen Prozess gegen die Deutsche Rentenversicherung vor dem Sozialgericht Dresden bekommen. Das Sozialgericht hat gegen mich entschieden. Die Urteilsbegründung aber war so frustrierend und schmerzhaft, dass sie in diesen ganzen absurden Prozess passt. Denn letztlich hat sich das Gericht nullkommanull dafür interessiert, ob die Rentenversicherung in meinem Fall das SGB IX berücksichtigt hat oder ob der Umgang mit mir in Ordnung war. Oder ob es wirklich gesellschaftlich in Ordnung ist, wenn die Rentenversicherung Menschen, die eine Depression überwunden haben, ein lebenslanges soziales Kompetenzdefizit (und weitere Defizite) unterstellt. Nein, all das war für das Gericht nicht relevant.
Relevant war, dass mit dem Gründungszuschuss eine Tätigkeit, die man vorher nebenbei ausgeführt hat, nicht als Haupttätigkeit gefördert werden kann. So zumindest hat das Gericht das Urteil begründet. Ich finde das absurd. Schließlich sollte man doch nicht mit etwas in eine Selbständigkeit starten, was man vorher noch nie gemacht hat. Vor allen Dingen aber hat das Gericht gesagt, dass ich ja schon mit der Arbeit an der Selbständigkeit angefangen hätte, bevor ich den Antrag gestellt hätte. Und das würde nun so gar nicht gehen: Urteil_Sozialgericht_Dez2024.pdf
Und das macht das Ganze dann am Ende eben einfach komplett absurd. Denn in Teil 2 habe ich ja dargelegt, dass ich meinen ersten Antrag zurückgezogen hatte, weil ich im Verlauf gemerkt habe, dass sich die Rentenversicherung einfach weigern kann, die Schreiben meiner Ärzte und Therapeuten in die Betrachtung einfließen zu lassen. Diesen Rückzug und dann den Neuantrag habe ich damals nur gestellt, um die Rentenversicherung zu zwingen, die Einschätzungen meiner behandelnden Ärzte und Therapeuten zu berücksichtigen.
Dass das für das Gericht jetzt der entscheidende Grund war, meinen Fall abzuurteilen, finde ich einfach krass.
Wer jetzt übrigens nicht weiß, worum es geht, der findet hier Teil 1, Teil 2 und Teil 3 dieser ganzen unglaublichen Geschichte.
Ich habe meinen Fall auch deswegen so umfangreich und nachvollziehbar aufgeschrieben, weil im Verlauf dieses Prozesses so viele Unglaublichkeiten geschehen sind, dass sie irgendwo festgehalten werden müssen. Dass die Deutsche Rentenversicherung verpflichtet war, mir zu helfen, mir aber über Jahre immer wieder Steine in den Weg gelegt hat. Und mich im Verlauf sogar schriftlich stigmatisiert hat. Mir gesagt hat, dass mir als ehemals Depressivem ein Leben lang die „soft skills“ fehlen würden, um eine erfolgreiche Selbständigkeit aufzubauen.
Ich hätte mir gewünscht, dass das Sozialgericht sich diesen Fall anschaut und der Rentenversicherung sagt, dass dieses Vorgehen nicht im Sinne des SGB IX ist. Das in seinen Zweckbestimmungen auch etwas ganz anderes fordert. Nämlich, dass Menschen entsprechend ihrer Neigungen, Fähigkeiten und Kompetenzen eine selbstbestimmte Wiedereingliederung in die Gesellschaft ermöglicht werden soll. Stattdessen hat die Rentenversicherung immer wieder Dinge getan, die gegen meine Selbstbestimmung gerichtet waren. Und hat Dinge behauptet, die mein Hausarzt, meine Therapeutin, mein Psychiater und die behandelnden Ärzte in den Kliniken immer wieder widerlegt haben.
In den Jahren zwischen 2021 und dem endgültigen Urteil Ende 2024 hat das Gericht dazu auch nochmal weitere Informationen eingeholt. So wurden Mitte 2024 noch einmal meine behandelnden Ärzte und Therapeuten zu einer ausführlichen Stellungnahme aufgefordert, in der sich auch unisono berichteten, dass meiner Selbständigkeit nichts im Wege stehen würde: NachfrageGericht_Mai2024.pdf
Zwei Jahre davor gab es auch nochmal eine ausführliche Auseinandersetzung darüber, ob die angeordnete Maßnahme, über die ich in Teil 3 ausführlich berichtet habe, erfolgreich gewesen sei. Die Rentenversicherung behauptete darin vollkommen haltlos, dass ich mich den Maßnahmezielen verweigert hätte: EinlassungDRV_Nov2021.pdf
Dieses Schreiben brachte mich damals dazu, den Bericht des MIQR und den Krankenhausbericht aus Chemnitz anzufordern, weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass diese Vorwürfe von deren Seite aus so vorgetragen worden wären. Und es stimmte auch nicht. Die Rentenversicherung fabulierte sich irgendwelche Dinge zusammen, die so einfach nicht in diesen Berichten standen. Das formulierte meine Anwältin beim VdK dann auch gemeinsam mit mir noch einmal in einer ausführlichen Erwiderung: EinlassungVdK_Maerz2022.pdf
Das waren immer wieder seitenlange Argumentationen, die fachlich fundiert waren. Die alle nachprüfbar waren. Darum verlinke ich diese Schreiben auch alle. Ich weiß, dass das saumäßig viel Text ist. Aber nur über diese Dokumente wird wirklich klar, wie absurd die ganze Argumentationslinie der DRV ist.
Ich würde eigentlich davon ausgehen, dass sich ein Gericht diese Dinge nimmt, durchliest und dann prüft, ob das den Bestimmungen entspricht, die der Gesetzgeber im SGB IX verschriftlicht hat.
Letztlich aber scheint all das das Gericht nicht interessiert zu haben. Meine Ärzte und Therapeuten und ich selbst konnten argumentieren, so viel wir wollen.
Für das Gericht war all das am Ende nicht wichtig. Sondern es war wichtig, dass man mit einem Gründungszuschuss nicht etwas zur Haupttätigkeit machen darf, was man vorher schon mal gemacht hat.
Ich finde, dass solche Urteile dazu geeignet sind, den Glauben in unseren Rechtsstaat zu unterminieren. Wenn es vor Gericht nicht mehr darum geht, wirklich Recht zu bekommen, dann läuft irgendetwas falsch.
Für mich ist das Ganze gut ausgegangen. Ich bin heute gegen alle Widerstände erfolgreich selbständig und mir geht es enorm gut damit. Aber ich weiß, dass es auch Menschen gibt, die an so etwas zerbrechen. Und wenn ich nicht einiges Glück im Laufe dieser Selbständigkeit gehabt hätte und mich nur auf die Rentenversicherung und ihre seltsamen Maßnahmen verlassen hätte, dann wäre ich heute einer davon.
Darum habe ich ein – sehr emotionales – Schreiben aufgesetzt und offiziell Berufung gegen das Urteil eingelegt: Berufung_Jan2025.pdf
Damit wird dieser Fall jetzt an das Landessozialgericht überwiesen. Von denen wurde ich direkt aufgefordert, eine seitenlange Auflistung meines bisherigen Berufslebens einzureichen. Was das mit meinem Fall zu tun haben soll, weiß ich nicht. Worauf das Landessozialgericht bei seinem Urteilsspruch eingehen wird, weiß ich eben so wenig. Aber ich werde es erfahren. Wenn dann irgendwann das Urteil über die Berufung eingeht. Auf Basis der bisherigen Erfahrungen mit den Sozialgerichten also wahrscheinlich nicht vor 2028.
Ich halte Euch auf dem Laufenden. Und wende mich jetzt wieder Dingen zu, die mehr Spaß machen.